P.J. Lindsberg und H.P. Mattle. Stroke 2006;37:922-28
Der akute Verschluss der A. basilaris (BA) ist eine relativ seltene Ursache ischämischer Schlaganfälle, geht allerdings fast immer mit Tod oder schwerster Behinderung einher, wenn keine Rekanalisierung erfolgt. Traditionell gilt die intraarterielle Thrombolyse (IAT) als die rekanalisierende Methode der Wahl, erfordert aber umfangreiche infrastrukturelle Voraussetzungen, die vielerorts nicht gegeben sind. Zudem ist die Überlegenheit der IAT gegenüber der intravenösen Thrombolyse (IVT) nicht belegt.
Systematische Analyse publizierter Fallserien (≥ 10 Fälle) von Patienten nach IAT oder IVT bei BA-Verschluss. Ausgewertet wurden u.a. die Daten zur Rekanalisierungsrate, cerebralen Blutungskomplikationen sowie dem Outcome (Tod und Behinderung).
Insgesamt wurden Ergebnisse von 420 Patienten (344 IAT, 76 IVT) analysiert. 42% der intraarteriell und 29% der intravenös lysierten Patienten wurden innerhalb von 6h nach Symptombeginn behandelt (p=0.066). Eine Rekanalisierung gelang bei IAT zwar häufiger (65% vs. 53%, p=0.05), auch wurden cerebrale Blutungen bei IVT nicht-signifikant häufiger dokumentiert (11% vs. 8%), die Mortalitätsraten waren jedoch ähnlich (IAT 45%, IVT 50%). Der Anteil mit gutem funktionellen Outcome (Rankin 0-2, Barthel 95-100, Glasgow Outcome Score 5) nach ca. 3 Monaten war ebenfalls nahezu gleich (IAT 24%, IVT 22%). Während 38% der rekanalisierten Patienten ein günstiges Outcome hatte, war dies bei nur 2% der nicht rekanalisierten Patienten der Fall.
Sowohl bei IAT als auch bei IVT kommt es in mehr als 50% der Fälle zur Rekanalisierung, und ca. die Hälfte der Überlebenden wird funktionell unabhängig. IAT und IVT sind vermutlich gleich effektiv, die Behandlungsergebnisse bei BA-Verschluss aber insgesamt noch unbefriedigend.
Trotz der Limitationen einer Metaanalyse heterogener Studien weist die Arbeit darauf hin, dass in Krankenhäusern ohne die Möglichkeit zur IAT die systemische Lyse vermutlich eine ähnlich wirksame Alternative zur IAT bei Patienten mit akutem BA-Verschluss darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch eine Verlegung kostbare Zeit bis zum Therapiebeginn verlorenginge.
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