In welchem Umfang ist die ätiologische Diagnostik und Diff.-Diagnostik des Schlaganfalls bzw. die Hämostaseologie- und Angiitis-Diagnostik sowie die TEE zu erbringen?

Sehr geehrter Herr S.,

Die Anfrage bezieht sich auf die ätiologische Diagnostik und Diff.-Diagnostik des Schlaganfalls bzw. auf den Umfang der Hämostaseologie- und Angiitis-Diagnostik sowie des TEE. In der OPS steht dazu folgender Text:

„Ätiologische Diagnostik und Diff.-Diagnostik des Schlaganfalls“ (z.B. transösophageale Echokardiographie, Hämostaseologie, Angiitis-Diagnostik, EEG und andere Verfahren) im eigenen Klinikum. Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen.“ Hierzu findet sich im Kodierleitfaden der DSG folgender Kommentar:

Der Umfang der ätiologischen Diagnostik ist – im Gegensatz zur Ultraschalldiagnostik – bedarfsangepasst nach medizinischer Notwendigkeit durchzuführen und individuell unterschiedlich.

Hieraus geht hervor, dass der Umfang derartiger Diagnostik keinesfalls pauschaliert werden kann, sondern im Ermessen des behandelnden Arztes liegt. Während im Normalfall die vorgeschlagenen hämostaseologischen Parameter wie Blutbild, Quick und PTT-Bestimmung bzw. die Angiitis-Diagnostik mit CRP und BSG ausreichend sein kann, ist eine derartige Diagnostik z.B. bei jüngeren Patienten mit kryptogenetischen Schlaganfällen sicher nicht ausreichend und würde dann sicher über die genannten Parameter hinausgehen müssen. Es ist nicht zulässig, den Bedarf nur an den therapeutischen Konsequenzen zu orientieren. Es empfiehlt sich im Rahmen der Schlaganfall-Datenbanken jeweils für die eigene Klinik zu überprüfen, ob z.B. die TEE-Untersuchungsfrequenz in einem vergleichbaren Durchschnitt liegt. Daran kann und sollte sich auch der MDK orientieren können.

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