Deutscher Schlaganfallkongress DSG25
Abstracts
Die Abstracteinreichung zum 1. Deutschen Schlaganfallkongress ist ab sofort offen. Reichen Sie Ihr Abstract jetzt ein und werden Teil des wissenschaftlichen Programms.
Abstracteinreichung
Hier gelangen Sie zum Einreichungsportal:
Ende der Einreichungsfrist:
Mittwoch, 9. April 2025 um 23:59 Uhr
Abstractthemen
- Prähospitales Schlaganfallmanagement / Telemedizin
- Akutmanagement des ischämischen Schlaganfalls
- Primärprävention
- Sekundärprophylaxe
- Stroke-Unit: Komplikationen und Therapie
- Intrazerebrale Blutung (ICB)
- Subarachnoidalblutung (SAB)
- Rehabilitation / Outcome
- Translationale Themen / Biomarker
- Fallvorstellungen
- Mikroangiopathie und Zerebrale Amyloidangiopathie
Einreichungskriterien der Abstracts
Hinweise zu Abstracteinreichung
Bitte beachten Sie, dass Abstracts, die zuvor bereits als Kongressabstracts oder als Teil einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht wurden, unzulässig sind.
Formale Kriterien für Abstracts
- Eine Einreichung des Abstracts sollte in deutscher Sprache mit korrekter Rechtschreibung und guter Satzstruktur erfolgen.
- Maximal 2.500 Zeichen (ohne Leerzeichen).
- Das Abstract sollte nur aus Text bestehen, bitte verzichten Sie auf die Einfügung von Bildern oder Tabellen.
- Es dürfen nur generische Namen verwendet werden – kommerzielle Arzneimittelnamen sind nicht gestattet.
- Struktur des Abstracts: Hintergrund, Fragestellung, Methodik, Ergebnisse, Schlussfolgerungen. Bitte verwenden Sie die Formatvorlage, die während der Einreichung verfügbar ist.
- Abstracts, die für Marketingzwecke oder Firmenpräsentationen erstellt wurden, sowie solche, die bereits an anderer Stelle veröffentlich wurden, sind nicht zugelassen.
Richtlinien zur Abstracteinreichung
- Autoren sind einzeln mit der jeweiligen E-Mail-Adresse im System einzutragen. Co-Autoren werden ebenfalls über die Einreichung informiert.
- Bis zur Deadline können Sie Ihren Abstract jederzeit im System bearbeiten. Nach der Einreichung sind bis zum 09.05.2025 nur noch Änderungen an Autoren und kleine Ausbesserungen bei Rechtschreibfehlern per E-Mail an möglich.
- Nach der Einreichungsfrist erfolgt eine anonyme Begutachtung aller Abstracts durch mehrere Gutachter.
- Die Notifikation der Begutachtungsergebnisse erfolgt voraussichtlich im Juni 2025.
- Bitte beachten Sie, dass das Abstract nur präsentiert und veröffentlich wird, wenn der/die Vortragende zur Tagung angemeldet ist.
- Die Einreichung eines Abstracts ersetzt nicht die reguläre Anmeldung zur Kongressteilnahme.
- Mit Einreichen eines Abstracts stimmen Sie der Veröffentlichung der Daten zu.
Bei Fragen zur Abstracteinreichung oder zum wissenschaftlichen Programm wenden Sie sich bitte an:
Ansprechpartner:
Timotheus Zahn
Telefon: +49 3643 2468-118
Telefax: +49 3643 2468-31
E-Mail: