Müssen die Leistungen zur OPS 8-981fachspezifisch d.h. durch Ärzte des speziellen Fachgebietes, in diesem Fall durch Fachärzte für Neurologie, erbracht werden?

Sehr geehrter Herr R.,

mit Ihrer Anfrage haben wir uns intensiv beschäftigt. Die DSG vertritt durchaus die Meinung, dass spezifische neurologische Leistungen, wie sie auch die OPS 8-981 beschreibt, durch Fachärzte für Neurologie oder Ärzte in neurologischer Weiterbildung geleistet werden sollen. Dass Ärzte in einer Weiterbildung nicht immer den entsprechenden Facharzt anstreben, ist bekannt aber in der aktuellen Frage nicht zielführend. Unstrittig sollte es nach Meinung der DSG jedoch so sein, dass sich der Arzt zum Zeitpunkt seines Einsatzes auf einer Einheit, die die neurologische OPS 8-981 abrechnet, in neurologischer Weiterbildung befinden sollte. Die OPS-Anforderungen der ärztlichen Anwesenheit auf der Stroke Unit ist u.E. durch ein interdisziplinäres Dienstmodell nicht zu erfüllen. Insgesamt gehen wir also davon aus, dass fachspezifische Leistungen auch durch Ärzte des speziellen Fachgebietes, seien es schon fertig ausgebildete oder in der speziellen Weiterbildung befindliche Ärzte, erbracht werden sollten. Wir können uns Ihrer Argumentation, dass die ärztliche Anwesenheit im Sinne einer ärztlichen Präsenz zur Erkennung von Blutdruck- und Temperaturproblemen etc. zu sehen ist nicht anschließen. Gerade die engmaschige neurologische Verlaufsbeobachtung ist ja ein Kernstück der Stroke Unit-Behandlung. So müssen ja, wie Sie wissen, die zwingend vorgeschriebenen neurologischen Verlaufsuntersuchungen durch Ärzte durchgeführt werden, wobei wir der Meinung sind, dass derartige neurologische Untersuchungen auch in die Hände von neurologischen Fachärzten bzw. von Ärzten in der neurologischen Weiterbildung vorgenommen werden.

Sie haben in Ihrem Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass den Weiterbildungsassistenten per se keine neurologische Qualifikation auszeichnet. Da dies zweifellos richtig sein kann ist es Aufgabe des Stroke Unit-Leiters sicherzustellen, dass die Ärzte, die nachts bzw. am Wochenende die Stroke Unit versorgen, die als Spezialeinheit die OPS 8-981 abrechnet, einen für diese Aufgabe angemessenen Ausbildungsstand erreicht haben.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir uns aus diesen Gründen Ihren Argumentationen nicht anschließen können.

Es bleibt Ihnen ja alternativ, in einem derartigen Modell die 8-98 b zu codieren. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in Zukunft wahrscheinlich jeder akute Schlaganfallpatient unmittelbar von einem Facharzt für Neurologie persönlich untersucht werden muss.

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